Es ist unser Vereinsziel, unseren Mitgliedern und Gästen Gewässerstrecken anbieten zu können, die sowohl ökologisch einwandfrei sind, eine attraktive Fischwaid, Erholung und Entspannung in intakter Natur bieten und auch von den Lizenzpreisen her interessant sind. Wir Gewässerwarte sind nicht nur mit der Pflege bzw. der Hege der Vereinsgewässer betraut. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Erhaltung von artgerechten und in seinen natürlichen Altersstrukturen vorhandenen standortgerechten Fischbestände.
Zu jeder ordentlichen Gewässerbewirtschaftung gehören natürlich auch klare Regeln und Kontrollen.
Regeln:
Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie eine Fischerkarte sowie die Einzahlungsbestätigung für die Jahresfischerkarte für OÖ . Die auf den Namen des Anglers ausgestellte Lizenz ist nur mit seiner Unterschrift gültig. Die Angellizenz in unseren Vereinsgewässern berechtigt zum Fischen mit einer Rute und einem Einzelhaken ohne Widerhaken oder mit angedrücktem Widerhaken.
Kontrollen:
Die Kontrollen an den Gewässern des SAC-Mattig Braunau werden von beeideten Fischereischutzorganen – sie sind an ihren deutlich sichtbar getragenen Dienstabzeichen zu erkennen – ausgeübt. Auf Verlangen der Fischereischutzorgane müssen sie sich legitimieren. Die Kontrolle von Fahrzeugen, Taschen und diversen Behältnissen obliegt ebenfalls ihrer behördlichen Tätigkeit. Auch interne Kontrollorgane des SAC-Mattig, sowie die Mitglieder des Vereinsvorstandes tragen zur Kontrolle bei. Sofern neben gesetzlichen Bestimmungen weitere Bestimmungen oder Einschränkungen (Schonzeiten, Mindestmaße, Zwischenbrittelmaße, Ausfangbeschränkungen …) gelten, entnehmen Sie diese bitte Ihrer gültigen Jahres- oder Tageslizenz. Bitte üben Sie bei der Angelei, die zum überwiegenden Teil nur unter Benutzung fremder Grundstücke möglich ist, größte Sorgfalt aus. Oberstes Gebot ist es daher jeglichen Flurschaden zu vermeiden.
- Verboten ist das Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen oder Fischfetzen und das Anfüttern sowie die Verwendung von Lockstoffen.
- Die Wasserflächen unter Brücken sind ganzjährige Laichschongebiete.
- Äschen, Barben, Nasen, Krebse, Muscheln und sämtliche Kleinfischarten -mit Ausnahme der Aitel – sind ganzjährig geschont.
Unsere Kontrollorgane sind unseren Gästen gegenüber stets sehr aufgeschlossenen und hilfsbereit. Vereinsmitglieder stehen Ihnen auch gern mit Rat und Tat zur Seite.